Umschüler

Anforderungen an den Umschüler:

Für die Klassenberechtigung UL/T ist eine Gesamtflugzeit von mindestens 35 Flugstunden und mindestens 150 Landungen mit Tragschraubern erforderlich. In der Gesamtflugzeit müssen enthalten sein:
a) 10 Flugstunden in Begleitung eines Fluglehrers,
b) mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug,
c) mindestens 20 Alleinlandungen,
d) Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen,
e) Notlandeübungen mit Fluglehrer,
f) mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 150 Kilometer mit Zwischenlandung,
g) mindestens ein Überlandflug im Alleinflug über mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz,
h) eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Tragschraubers in besonderen Flugzuständen sowie
i) eine theoretische und praktische Einweisung in das Verhalten in Notfällen.

Bei Bewerbern um eine Klassenberechtigung UL/T, die über eine Berechtigung UL/A oder über einen Segelfliegerscheinen mit Startartberechtigung Hilfsmotorstart verfügen oder die über einen Schein gemäß § 23 beziehungsweise § 25 oder über eine entsprechende Lizenz und Berechtigung gemäß der Verordnung Nr. 1178/2011 verfügen, können bis zu 15 Flugstunden und 50 Starts und Landungen durch Flugzeit als verantwortlicher Pilot ersetzt werden, wobei in der Gesamtflugzeit mindestens 5 Stunden in Begleitung eines Fluglehrers, mindestens 5 Stunden im Alleinflug sowie mindestens 20 Alleinlandungen enthalten sein müssen. Die Überlandflugausbildung kann in solchen Fällen auf einen Überlandflug unter Aufsicht eines Fluglehrers mit mindestens 50 Kilometer und drei Landungen auf weiteren Plätzen reduziert werden. Bei Bewerbern mit gültiger Klassenberechtigung UL/G können fünf Stunden durch Flugzeit als verantwortlicher Pilot ersetzt werden.